EINE SEUCHE ALS HÖHERE GEWALT?
Durch die aktuelle Pandemie („Corona-Virus“) werden aktuell und zumindest europaweit derzeit wohl Millionen von Verträgen in ungeplanter und unplanbar gewesener Art und Weise beeinflusst.
Diese Entwicklung betrifft Konsumenten wie Unternehmen. Zahlreiche Vereinbarungen über einen Leistungsaustausch werden in ihrer Abwicklung behindert oder unmöglich. Gedacht sei an die unterbliebene Reise, den nicht zeitgerecht fertiggestellten Bau, die nicht angelieferte Maschine, den unterbliebenen Arbeitseinsatz, etc. etc.
Diese sowohl in ihrer Anzahl als auch in ihrer Vielfältigkeit kaum abschätzbaren Entwicklungen haben in jedem einzelnen Fall natürlich rechtliche Konsequenzen, die rechtzeitig und in der Regel vor Abgabe irgendwelcher Erklärungen abgeklärt werden sollten.
Wenn dazu Hilfe benötigt wird, stehen wir kurzfristig auch in Zeiten der Krise zur Verfügung und ersuchen um Übermittlung Ihrer Anfrage per E-Mail oder während unseres telefonischen Journaldienstes an den Werktagen von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
Bechtold und Wichtl Rechtsanwälte GmbH
‘Anwaltskanzlei am Marktplatz’
Marktplatz 9
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Österreich
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