Betriebsunterbrechungsversicherungen

In vielen Betriebsunterbrechungsversicherungen ist in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass ein Schadensfall vorliegt, wenn der Betrieb wegen Seuchen, Epidemien, Krankheiten, Unfällen bzw. Quarantänen aufgrund Seuchen bzw. Epidemien, geschlossen wird. In den genannten Fällen hat der betroffene Versicherungsunternehmer Anspruch auf Leistungen aus seiner Betriebsunterbrechungsversicherung. Da die Versicherungsbedingungen jedoch nicht bei allen Versicherungen ident sind, empfiehlt es sich, die Versicherungsverträge rechtlich prüfen zu lassen.

Anwaltskanzlei am MarktplatzDr. Ekkehard BechtoldMag. Christian Wichtl