Erbrecht 05.03.2026 4 Minuten Lesezeit

Pflichtteil: Wer Anspruch hat

Nachkommen und Ehegatten sind pflichtteilsberechtigt. Schenkungen zu Lebzeiten können zählen.

Nachkommen und Ehegatten sind pflichtteilsberechtigt. Schenkungen zu Lebzeiten können zählen.

[Beitragstext folgt. Der vollständige Text wird von der Kanzlei geliefert und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft.]

Ihr Ansprechpartner Dr. Ekkehard Bechtold Rechtsanwalt, Erbrecht
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