Nachkommen und Ehegatten sind pflichtteilsberechtigt. Schenkungen zu Lebzeiten können zählen.
[Beitragstext folgt. Der vollständige Text wird von der Kanzlei geliefert und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft.]
Nachkommen und Ehegatten sind pflichtteilsberechtigt. Schenkungen zu Lebzeiten können zählen.