Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung sollten vor dem Gerichtstermin geregelt sein.
[Beitragstext folgt. Der vollständige Text wird von der Kanzlei geliefert und vor der Veröffentlichung fachlich geprüft.]
Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung sollten vor dem Gerichtstermin geregelt sein.