Gesellschaftsrecht 03.06.2026 6 Minuten Lesezeit

FlexCo oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Seit 2024 gibt es in Österreich mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft eine neue Rechtsform. Für wen sie sich lohnt und wo die GmbH weiterhin die bessere Wahl ist.

Der Marktplatz in Dornbirn
Der Marktplatz in Dornbirn

Wer ein Unternehmen gründet, steht früh vor der Frage nach der passenden Rechtsform. Lange war die GmbH in Österreich die naheliegende Wahl für kleine und mittlere Unternehmen. Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz ist Anfang 2024 eine Alternative hinzugekommen, die vor allem für Start-ups und wachsende Teams interessant ist.

Was ist die FlexCo?

Die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo, baut auf dem GmbH-Recht auf. Wo das neue Gesetz nichts anderes regelt, gelten die bekannten Bestimmungen weiter. Neu sind vor allem mehr Spielraum bei der Beteiligung von Mitarbeitenden, einfachere Formvorschriften und flexiblere Möglichkeiten der Kapitalaufbringung.

Die wichtigsten Unterschiede zur GmbH

  • Stammkapital: Für beide Formen liegt das Mindeststammkapital seit 2024 bei 10.000 Euro. Bei der FlexCo kann eine einzelne Stammeinlage bereits ab einem Euro übernommen werden.
  • Unternehmenswert-Anteile: Mitarbeitende können am Wert des Unternehmens beteiligt werden, ohne Stimmrecht zu erhalten. Diese Anteile sind auf weniger als ein Viertel des Stammkapitals begrenzt.
  • Übertragung von Anteilen: Statt eines Notariatsakts genügt eine Privaturkunde, die von einem Notar oder einem Rechtsanwalt errichtet wird.
  • Beschlüsse: Gesellschafter können Beschlüsse im Umlaufweg auch in Textform fassen, etwa per E-Mail.

Die richtige Rechtsform ist keine Formalität. Sie entscheidet darüber, wie flexibel ein Unternehmen später wachsen und Partner beteiligen kann.

Für wen eignet sich die FlexCo?

Die FlexCo spielt ihre Stärken aus, wenn Investoren an Bord kommen sollen oder Mitarbeitende langfristig beteiligt werden sollen. Für ein klassisches Familienunternehmen mit wenigen Gesellschaftern bringt sie dagegen oft keinen spürbaren Vorteil gegenüber der bewährten GmbH.

Auch ein späterer Wechsel ist möglich: Eine bestehende GmbH kann in eine FlexCo umgewandelt werden und umgekehrt. Dabei sind jedoch Gesellschaftsvertrag, Beschlusserfordernisse und steuerliche Folgen genau zu prüfen.

Unser Rat

Klären Sie vor der Gründung, wie sich das Unternehmen in den nächsten Jahren entwickeln soll. Planen Sie Finanzierungsrunden oder eine Mitarbeiterbeteiligung, lohnt sich ein genauer Blick auf die FlexCo. Wir besprechen die Optionen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ihr Ansprechpartner Mag. Christian Wichtl Rechtsanwalt, Gesellschaftsrecht
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